Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der gesetzlichen Vertreterin, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Sie sind als antragstellende Person einer erweiterten Melderegisterauskunft verpflichtet, die gesuchte Person über das Einholen der erweiterten Melderegisterauskunft zu informieren. Im Hinblick auf die Erfüllung von Informationspflichten nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Melderegisterauskunft beachten Sie bitte die Vorgaben des § 45 Absatz 2 Bundesmeldegesetz.

    Es ist erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Dies sind:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht oder
    • eine Anschrift.

    Ist eine Identifizierung aufgrund der Angaben nicht möglich, wird keine Auskunft erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927808

    E-Mail: buergerbuero-hiltrup@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coerde - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamannplatz 39

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927722

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927811

    E-Mail: buergerbuero-west@stdt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514921647

    Fax: +492514927694

    E-Mail: Buergerbuero-Gievenbeck@Stadt-Muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gremmendorf - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albersloher Weg 550

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514921629

    E-Mail: buergerbuero-ost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürger- und Ratsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927722

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass

    Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Münster

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen: Antrag auf eine erweiterte Melderegisterauskunft 

    Die Gebühr von 15,00 Euro wird während der Online-Beantragung erhoben. Die Auskunft wird Ihnen nach Prüfung per Post zugesandt. Geben Sie bitte für Rückfragen Kontaktdaten an.

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Online Termin.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Möchten Sie lieber einen Antrag in Papierform stellen bitten wir Sie, vorab die Gebühr in Höhe von 15 Euro auf eines der Konten der Stadt Münster zu überweisen.
    • Geben Sie bitte unbedingt folgendes an:  3933.0043.0000 Name, Vorname oder Firma
    • Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges Ihrer Anfrage bei. Anfragen ohne Zahlung können nicht bearbeitet werden.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft: EUR 15 Verwaltungsgebühr für eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: zwischen EUR 15 und EUR 50 Verwaltungsgebühr, wenn der Ermittlungsdienst eingeschaltet werden muss: zwischen EUR 40 und EUR 100

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Münster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de