Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einfache Sprache: Erweiterte Melderegisterauskunft

    Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach: 

    • der erweiterten und
    • der einfachen Melderegisterauskunft (siehe hier).  

    Die erweiterte Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:

    Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft

    • frühere Namen,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • frühere Anschriften,
    • Einzugs- und Auszugsdatum,
    • Familienname und Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    • Sterbedatum und -ort.

    So können Sie die erweiterte Melderegisterauskunft beantragen: 

    • schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
    • per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
    • per Fax unter der Nummer 02161-2553195
    • persönlich in allen Bürgerservicestellen der Stadt Mönchengladbach 

     Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Nachweise, die ein "berechtigtes oder rechtliches Interesse" belegen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    15,00 €

    Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

    Die Verwaltungsgebühr können Sie 

    • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
    • in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original oder
    • per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis)

    bezahlen.

    Bei persönlicher Vorsprache kann die Gebühr in bar oder per EC-Karte (mit PIN) entrichtet werden.

    Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto: 
    IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
    Stadtsparkasse Mönchengladbach (BIC: MGLSDE33XXX) 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de