Ehefähigkeitszeugnis Befreiung

    Ehefähigkeitszeugnis Befreiung

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Die hierzu erforderlichen Unterlagen können beim Standesamt erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de