Ehefähigkeitszeugnis Befreiung
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Die hierzu erforderlichen Unterlagen können beim Standesamt erfragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen