Führerschein Ersterteilung / Erweiterung
Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich per Post/Briefkasteneinwurf oder über Ihre ausbildende Fahrschule beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag kein Bargeld zu! Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.
Dem Antrag muss Ihr aktuelles Ausweisdokument sowie Ihre evtl. bereits vorhandene Fahrerlaubnis zumindest in Kopie vorliegen. Nach Antragseingang erhalten Sie einen Gebührenbescheid durch uns, sofern nicht vorab durch die Fahrschule eine Zahlung getätigt wurde. Alle erforderlichen Unterlagen (Sehtest, 1. Hilfe, biometr. Passfoto) müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.
Wenn Sie bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“ “ (siehe Anträge, sonst. Formulare) beifügen.
Prüfung bestanden – Führerschein nicht erhalten
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.
Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.
Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).
Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.
Ausstellung des Kartenführerscheins / vorläufige Fahrberechtigung
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.
Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.
Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).
Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Erforderliche Unterlagen bei Ersterteilung der Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 43,90 € - 44,70 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
siehe oben
Kopie des aktuellen Führerscheins
1. Hilfe-Bescheinigung
Gebühr: 40,60 € - 41,40 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: C/C1, CE/C1E
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Kopie des aktuellen Führerscheins
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 (siehe Downloads & Formulare)
augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (siehe Downloads & Formulare)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 40,60 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: D/D1, DE/D1E
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Kopie des aktuellen Führerscheins
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.1 (nicht älter als ein Jahr, siehe Downloads & Formulare)
augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (nicht älter als zwei Jahre, siehe Downloads & Formulare)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.2 (Reaktionstest/Fitnesscheck, nicht älter als ein Jahr)
1. Hilfe-Bescheinigung
behördliches Führungszeugnis gem. § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate)
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 40,60 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen Fahrschulwechsel
Antrag Fahrschulwechsel
Ausweisdokument
Formulare
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Gebühr (inkl. 5,10 € zur Prüfung der Meldedaten)
44,70 € Ersterteilung mit Probezeit
43,90 € Ersterteilung ohne Probezeit
40,60 € Erweiterung ohne Probezeit
41,40 € Erweiterung mit Probezeit
55,90 € Erweiterung mit Umtausch Papier-Führerschein
26,80 € zusätzlich bei Expressauftrag
29,60 € Fahrschulwechsel
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023