Gaststättengewerbe

    Gaststättengewerbe

    Hinweise für Medebach

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.

    Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Medebach - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstraße 1

    59964 Medebach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02982 400112

    Fax: 02982 400410

    E-Mail: post@medebach.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    • Pachtvertrag / Grundbuchauszug
    • Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
    • Führungszeugnis
      • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
      • zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
    • bei Ausländern:
      • Aufenthaltsgenehmigung
    • Gesundheitszeugnis
      • zu beantragen beim Gesundheitsamt
    • Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
    • Gewerbeanmeldung
    • GmbH-Vertrag

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Medebach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Medebach

    Fristen

    Hinweise für Medebach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Medebach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de