Gaststättengewerbe

    Gaststättenerlaubnis

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter ist vor der Antragsstellung erforderlich.

    Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW) am 01.07.2020 wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (kurz: WSP.NRW) gegründet. Das Antragsportal ist das digitale Zugangstor für die Wirtschaft und stellt den einheitlichen Ansprechpartner für NRW dar.
    Im WSP.NRW kann die Nutzerin / der Nutzer über verschiedene Wege zu den online-Diensten gelangen. Unter dem folgenden Link sind alle derzeit verfügbaren online-Anträge aufgeführt. Gerne dürfen Sie Ihren Antrag auch über das Portal online einreichen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481-33120

    Fax: 05481-337120

    E-Mail: s.wallmeyer@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    • Führungszeugnis

    • Unterrichtsnachweis der IHK

    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaft)

    • Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes

    • geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)

    • Kopie des Pachtvertrages

    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de