Gaststättenerlaubnis
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter ist vor der Antragsstellung erforderlich.
Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW) am 01.07.2020 wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (kurz: WSP.NRW) gegründet. Das Antragsportal ist das digitale Zugangstor für die Wirtschaft und stellt den einheitlichen Ansprechpartner für NRW dar.
Im WSP.NRW kann die Nutzerin / der Nutzer über verschiedene Wege zu den online-Diensten gelangen. Unter dem folgenden Link sind alle derzeit verfügbaren online-Anträge aufgeführt. Gerne dürfen Sie Ihren Antrag auch über das Portal online einreichen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Führungszeugnis
Unterrichtsnachweis der IHK
Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaft)
Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes
geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)
Kopie des Pachtvertrages
Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen