Gaststättengewerbe

    Gaststättengewerbe

    Hinweise für Hilden

    Wer alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1323

    Fax: +49 2103 72-85608

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular *
    • Führungszeugnis der Belegart 0 *
    • Für juristische Personen: ein Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter *
    • Für Vereine: Ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter *
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro) *
    • Für juristische Personen: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)*
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes *
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse *
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes *
    • Grundrisszeichnung
    • Miet- oder Pachtvertrag *
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
    • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Die mit * markierten Unterlagen, sind auch für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zwingend vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    • Antragsformular Gaststättenerlaubnis
    • Laufzettel Gaststättenerlaubnis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 2 Gaststättengesetz (GastG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen liegt die Bearbeitungszeit, je nach Art der Erlaubnis bei vier bis acht Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    • 300,00 € mit normalem Verwaltungsaufwand (Kleinbetriebe, Imbisse, Schankwirtschaften, änderungsfreie Übernahmen).
    • 425,00 € mit besonderem Verwaltungsaufwand (neu Errichtung, Schank- und Speisewirtschaften, Übernahme mit Umbauten).
    • 70,00 €  Mehraufwand je zusätzlicher Gesellschafter/Geschäftsführer (GmbH, GmbH & Co.KG)
    • 175,00 € Erweiterung der Konzessionsflächen (Außen, Außengastronomie, Anbauten)
    • 225,00 € Umwandlung einer Schankwirtschaft in eine Speisewirtschaft
    • Bis 3.500 € Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes in Fällen von besonders bedeutendem Umfang
    • 200,00 € Entscheidung über Stellvertretererlaubnis, § 11 Abs. 2 GastG
    • 225,00 € Entscheidung über die Vorläufige Erlaubnis zu Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes nach § 11 Abs. 1 GastG
    • 120,00 € Entscheidung über die Vorläufige Stellvertretererlaubnis, § 11 Abs. 2GastG
    • 120,00 € Entscheidung über Fristverlängerungen nach §§ 8, 9, 11 GastG
    • 225,00 € Rücknahme oder Widerruf der Gaststättenerlaubnis nach § 15 GastG

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de