Gaststättengewerbe
Gaststättengewerbe
Hinweise für Hilden
Wer alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Hilden
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular *
- Führungszeugnis der Belegart 0 *
- Für juristische Personen: ein Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter *
- Für Vereine: Ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter *
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro) *
- Für juristische Personen: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)*
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes *
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse *
- Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes *
- Grundrisszeichnung
- Miet- oder Pachtvertrag *
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die mit * markierten Unterlagen, sind auch für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zwingend vorzulegen.
Formulare
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- Antragsformular Gaststättenerlaubnis
- Laufzettel Gaststättenerlaubnis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 2 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen liegt die Bearbeitungszeit, je nach Art der Erlaubnis bei vier bis acht Wochen.
Kosten
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- 300,00 € mit normalem Verwaltungsaufwand (Kleinbetriebe, Imbisse, Schankwirtschaften, änderungsfreie Übernahmen).
- 425,00 € mit besonderem Verwaltungsaufwand (neu Errichtung, Schank- und Speisewirtschaften, Übernahme mit Umbauten).
- 70,00 € Mehraufwand je zusätzlicher Gesellschafter/Geschäftsführer (GmbH, GmbH & Co.KG)
- 175,00 € Erweiterung der Konzessionsflächen (Außen, Außengastronomie, Anbauten)
- 225,00 € Umwandlung einer Schankwirtschaft in eine Speisewirtschaft
- Bis 3.500 € Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes in Fällen von besonders bedeutendem Umfang
- 200,00 € Entscheidung über Stellvertretererlaubnis, § 11 Abs. 2 GastG
- 225,00 € Entscheidung über die Vorläufige Erlaubnis zu Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes nach § 11 Abs. 1 GastG
- 120,00 € Entscheidung über die Vorläufige Stellvertretererlaubnis, § 11 Abs. 2GastG
- 120,00 € Entscheidung über Fristverlängerungen nach §§ 8, 9, 11 GastG
- 225,00 € Rücknahme oder Widerruf der Gaststättenerlaubnis nach § 15 GastG
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen