Vertretungsmacht des Vormundes
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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