Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr
Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
Für Straelen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 PBefG (Personenbeförderungsgesetz)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen