Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen beantragen
Beschreibung
Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, zu einer Sicherung der Grund- und Nahversorgung, zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft und zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur beitragen sowie in der Umsetzung die Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung der Dörfer in Nordrhein-Westfalen und für die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
- Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
- Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
- Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
- Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragstellenden sowie vom Fördergegenstand. Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro, 200.000 Euro oder 250.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.
Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, deren zuwendungsfähige Ausgaben im Einzelfall mehr als 20.000 Euro betragen.
Maßnahmen, die aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig in diesem Förderprogramm gefördert werden.
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem Fördergegenstand und werden im Antragsprozess abgefragt. Die Antragstellung und die Einreichung von Unterlagen erfolgen online.
Dokumente, die eingereicht werden müssen, umfassen u.a.:
- Auszug aus Flurkarte und Lageplan
- Fotos, die den IST-Zustand dokumentieren
- Objektplan / Bestandsplan
- Bauzeitplan
- Kostenberechnung nach DIN 276 oder ein unverbindliches Angebot je Gewerk
- Nutzungskonzept
- Nachweis über Nutzungsrechte
- Bericht über den Stand der bauaufsichtlichen und sonst erforderlichen Genehmigungen
- Nachweis des Beitrags zur Anpassung an den Klimawandel
- Nachweis über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
- Stellungnahme der Gemeinde zum geplanten Vorhaben
- Konzeption inkl. Markt- und Standortanalyse, Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Voraussetzungen
Die Maßnahme trägt zu den Zielen der Förderung bei:
- Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete
- Beitrag zur Sicherung der Grund- und Nahversorgung
- Beitrag zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft
- Beitrag zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur
- Berücksichtigung der Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel in der Umsetzung
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen
- Natürliche Personen und
- Personengesellschaften sowie
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Wo wird gefördert?
- In Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohner, die sich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum befinden
Eine Förderung über die Struktur- und Dorfentwicklung ist ausgeschlossen, wenn bereits finanzielle Mittel des Landes, Bundes oder der Europäischen Union auf Grund anderer Rechtsvorschriften für die förderfähigen Ausgaben ausgesprochen wurden.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie über die Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag online aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft.
Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden Anträge werden in den Bezirksregierungen nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet und anschließend im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Förderung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
An die Übersendung des Zuwendungsbescheids schließt sich die Projektdurchführung an.
Während der Projektdurchführung können Sie den Abruf von Fördermitteln online beantragen. Nach der Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung erhalten Sie anschließend die Auszahlung der Fördermittel.
Wenn Ihr Förderprojekt beendet ist, reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Anlagen online ein. Dieser wird durch die zuständige Bewilligungsbehörde geprüft.
Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises ist Ihr Förderprojekt erfolgreich abgeschlossen. Sie haben nun die Auflagen der Zweckbindung zu beachten.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023