Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Grundsteuerreform NRW
Informationen zur Grundsteuerreform in NRW
Allgemeines
Die Stadt Coesfeld erhebt für den Grundbesitz in ihrem Gebiet Grundsteuern. Für die Höhe der Grundsteuer sind die Beschaffenheit und der Wert des Grundstücks sowie der Baulichkeiten entscheidend. Bei der Grundsteuer handelt es sich also um eine Objektsteuer, deren Festsetzung von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen unabhängig ist. Maßgeblich ist der Einheitswert eines Grundstücks.
Grundsteuerarten mit Hebesätzen ab dem Haushaltsjahr 2013:
Grundsteuer A: Für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
Hebesatz: 250 %
Grundsteuer B: Für alle sonstigen Grundstücke (Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgrundstücke etc.)
Hebesatz: 550 %
Wie wird der Grundsteuerbetrag ermittelt?
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag errechnet sich aus dem Einheitswert und wird vom Finanzamt festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt. Die Stadt Coesfeld ist an diese Vorgaben gebunden. Der Rat der Stadt Coesfeld beschließt einheitlich den Hebesatz für das gesamte Stadtgebiet. Die zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz.
Berechnungsbeispiel Grundsteuer A:
Messbetrag: 8,28 €
Hebesatz: 250 %
Grundsteuer: 8,28 € x 250 % = 20,70 € Grundsteuer A pro Jahr
Berechnungsbeispiel Grundsteuer B:
Messbetrag: 88,39 €
Hebesatz: 550 %
Grundsteuer: 88,39 € x 550 % = 486,15 € Grundsteuer B pro Jahr
Wann ist die Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November zu entrichten. Auf Antrag können die Quartalsfälligkeiten bei der Grundsteuer für das folgende Kalenderjahr in eine Jahresfälligkeit umgewandelt werden. Dann sind die gesamten Beträge zum 1. Juli des jeweiligen Jahres fällig. Die im Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Beträge sind zu den vorgenannten Fälligkeiten an die Stadtkasse Coesfeld unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Jahressteuer, Eigentumswechsel:
Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr (Jahressteuer). Maßgebend sind die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres. Wird ein Grundstück verkauft, so bedeutet dies, dass die Steuerpflicht nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes erst mit Ablauf des Kalenderjahres endet. Der Messbescheid wird entsprechend zum 31.12. des Verkaufsjahres vom Finanzamt aufgehoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- grundsätzlich keine
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer oder Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks oder Betriebes, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld