Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Der Kreis Heinsberg ist als obere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung von Grabungserlaubnissen nach § 15 DSchG.

    Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als untere Denkmalbehörden zuständig für das Eintragungsverfahren zum Schutz eines denkmalwerten Gebäudes, eines Bodendenkmals oder eines Denkmalbereiches sowie für die Führung und Pflege der Denkmalliste.

    Der Kreis Heinsberg führt die Fachaufsicht über die unteren Denkmalbehörden durch.

    Weitere Informationen zu dem Thema Denkmalschutz/-pflege enthält die Website der Bezirksregierung Köln

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Schule, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de