Adoption eines ausländischen Kindes
Adoption eines ausländischen Kindes
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
In der Adoptionsvermittlungsstelle gibt es:
- Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern vor und nach der Adoption oder um Alternativen zur Adoption zu finden.
- Beratung von Bewerbern und die Feststellung der Adoptionseignung
- Die Vermittlung von Kindern zu Adoptionsbewerbern, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können.
- Beratung, wenn das Kind der Ehepartnerin/des Ehepartners oder eines Verwandten adoptiert werden soll.
- Beratung, wenn man selbst adoptiert wurde und Fragen zur eigenen Herkunft hat
Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) garantiert Personen, die ein Kind adoptiert haben, einen Anspruch auf pädagogische Beratung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02173 794-3333
Fax: 02173 794-3002
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen