Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sterbefälle

    Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aldenhoven

    Wie und durch wen erfolgt die Anzeige des Sterbefalls?
    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt in den allermeisten Fällen schriftlich über ein beauftragtes Beerdigungsinstitut, kann jedoch auch mündlich durch

    1. Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben,
    2. einer Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder
    3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angezeigt werden.

    Wozu wird eine Sterbeurkunde benötigt?
    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Welche Daten beinhaltet eine Sterbeurkunde?
    Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, auf Wunsch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randvermerke entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

    Grundlage für die Beurkundung eines Sterbefalls ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt getroffen werden.

    In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.

    Wer ist berechtigt, eine Sterbeurkunde zu beantragen?
    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind die folgenden Personen:

    • die Ehegattin oder der Ehegatte bzw. die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner
    • die Eltern,
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person sowie
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Wie können Sterbeurkunden bestellt werden?
    Für Sie besteht die Möglichkeit, Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterberegister online beim Standesamt Aldenhoven zu bestellen.

    Weitere Informationen zum Urkundenbestellservice sowie den dazugehörigen Online-Antrag finden Sie hier:
    Urkundenservice des Standesamtes

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

    52457 Aldenhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02464 586123

    E-Mail: standesamt@aldenhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aldenhoven

    Benötigte Unterlagen sind einzelfallspezifisch und beim Standesamt zu erfragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Ansprechpartner.

    Formulare

    Hinweise für Aldenhoven

    Voraussetzungen

    • D er Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
    • De r Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen 
    • Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen 
    • D ie verstorbene Person hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland 
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
      • P ersonen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aldenhoven

    §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

    Kosten

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    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente.

    Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de