Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots

    Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes

    Verlängerung eines Aufenthaltstitels wegen Abschiebeverbots

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in:

    Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen.

    Für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie hier einen Online-Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten) machen:

    >> Hier Online-Termin zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-0

    Fax: 02161 25-53390

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen:

    • Gültiger Nationalpass
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung)
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto)
    • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

    Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
    • Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
    • Ein Widerruf der Feststellung der Abschiebeverbote durch das Bundesamt liegt nicht vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 25 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    § 26 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenhV)

    § 53 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels- bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

    Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen). Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich

    Die beschriebene Verwaltungsleistung dient ausschließlich einer ersten Orientierung. Maßgeblich sind die relevanten Rechtsvorschriften. Aus diesem Grund ergibt sich aus der vorliegenden Information kein Rechtsanspruch. Für konkretere Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.

    Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de