Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in:
- Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (Online-Antrag)
- Aufenthalt zu Ausbildungs-, Studienzwecken (Online-Antrag)
- Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzuges (Online-Antrag)
- Antrag auf Änderungen von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (Online-Antrag)
- Aufenthalt aus völkerrechtliche, humanitären, politischen Gründen oder besondere Aufenthaltszwecke
Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen.
Für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie hier einen Online-Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten) machen:
>> Hier Online-Termin zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-0
Fax: 02161 25-53390
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen:
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
- Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
- Ein Widerruf der Feststellung der Abschiebeverbote durch das Bundesamt liegt nicht vor.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 25 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 26 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (AufenhV)
§ 53 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels- bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich
Die beschriebene Verwaltungsleistung dient ausschließlich einer ersten Orientierung. Maßgeblich sind die relevanten Rechtsvorschriften. Aus diesem Grund ergibt sich aus der vorliegenden Information kein Rechtsanspruch. Für konkretere Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.
Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stichwörter
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