Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Ein Umzugsfahrzeug darf ohne Ausnahmegenehmigung bei freiem Parken, im eingeschränkten Haltverbot oder in einer Ladezone abgestellt werden. Tatsächlich ist dies wegen ständig parkender Fahrzeuge oder anderer Ladetätigkeiten aber oft nicht möglich.Sie haben daher die Möglichkeit, für die Bereiche vonHalteverboten,in Fußgängerbereichenin selbst eingerichteten mobilen Halteverbotszoneneine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.Wer kann einen Antrag stellen?Sie können als Privatpersonen oder als Umzugsunternehmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Ausnahmegenehmigung ist mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin zu beantragen.Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?Zur ordnungsgemäßen Beschilderung der mobilen Haltverbotszone sind zwei mobile Haltverbotsschilder, mit denen die betreffende Fläche eingegrenzt wird, zu verwenden. Diese Schilder können bei einer Fachfirma oder bei den Stadtwerken Bad Oeynhausen AöR, ausgeliehen werden. Die Schilder haben wie folgt auszusehen:Auf der Vorderseite sind gut sichtbar Zusatzschilder mit der Angabe des Umzugsdatums, der Anfangs- und Enduhrzeit und der Parkregelung vor Ort angebracht.Auf der Rückseite stehen Name, Anschrift sowie die Telefonnummer der Berechtigten.Form, Farbe und Größe müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.Die Schildunterkante muss mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht sein, bei Radwegen mindestens 2,20 Meter über dem Boden.In den Hinweisen und den Auflagen der Ausnahmegenehmigung finden Sie alle weiteren Details darüber, wie Sie eine Haltverbotszone ordnungsgemäß einzurichten haben.Nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Halteverbotszone spätestens drei Tage - also 72 Stunden - vor dem Umzugstermin einzurichten.
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Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300
Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901
E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 46 Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Einzelausnahmegenehmigung: 25,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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