Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen.
Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.
Grabmale können zum Beispiel aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat, in liegender Form als Kissenstein sowie als Findling gestaltet sein.
Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.
Vor der Herstellung eines Grabmals sollte mit der Grabmalberatung in der Friedhofsverwaltung ein Gespräch geführt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Friedhofssatzung der Stadt Herne, Friedhofsgebührensatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen