Abwasser
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Für die Bemessung von Kleinkläranlagen gibt es in Deutschland klare Vorgaben hinsichtlich der Größe der Vorbehandlungsstufe, der Raum-, Flächen- oder Schlammbelastung der nachfolgenden biologischen Behandlungsstufe und der Oberflächenbelastung der Nachklärung (DIN 4261-6 02-2011).
Die entsprechenden Vorgaben sind den Zulassungsgrundsätzen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu entnehmen.
Das Umweltamt genehmigt und überwacht die Anlagen und organisiert die Abfuhr der Restschlämme.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Allgemeine Verwaltung, Finanzen und Datenverarbeitung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Es sind keine Unterlagen notwendig.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Abfuhren können telefonisch beim Umweltamt oder beim Abfuhrunternehmen Fa. Kuhfuß (Tel. 05264/6582049) beantragt werden. Andernfalls werden Abfuhren zeitlich oder nach Feststellung der Wartungsfirma vom Umweltamt automatisch beantragt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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