Abwasser

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    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Für die Bemessung von Kleinkläranlagen gibt es in Deutschland klare Vorgaben hinsichtlich der Größe der Vorbehandlungsstufe, der Raum-, Flächen- oder Schlammbelastung der nachfolgenden biologischen Behandlungsstufe und der Oberflächenbelastung der Nachklärung (DIN 4261-6 02-2011).

    Die entsprechenden Vorgaben sind den Zulassungsgrundsätzen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu entnehmen.

    Das Umweltamt genehmigt und überwacht die Anlagen und organisiert die Abfuhr der Restschlämme.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Allgemeine Verwaltung, Finanzen und Datenverarbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 75 - 77

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3395

    E-Mail: umweltamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Es sind keine Unterlagen notwendig.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Abfuhren können telefonisch beim Umweltamt oder beim Abfuhrunternehmen Fa. Kuhfuß (Tel. 05264/6582049) beantragt werden. Andernfalls werden Abfuhren zeitlich oder nach Feststellung der Wartungsfirma vom Umweltamt automatisch beantragt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de