Abwasser

    Abwasser

    Hinweise für Rosendahl

    Beschreibung

    Hinweise für Rosendahl

    Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers. Abwasser ist Schmutz- und Niederschlagswasser.

    Weitere Einzelheiten können der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl (s.u.) entnommen werden. Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert. 

    Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

    Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Gemeinde Rosendahl, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Wasserversorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    48720 Rosendahl

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rosendahl

    Formulare

    Hinweise für Rosendahl

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rosendahl

    Kosten

    Hinweise für Rosendahl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rosendahl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rosendahl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de