Abwasser

    Abwasserstörung und Starkregenvorsorge

    Hinweise für Ahaus

    Das Schmutzwasser oder Regenwasser staut sich und läuft nicht mehr ordnungsgemäß ab, oder benötigen Sie Informationen zum Thema Starkregenvorsorge?

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Sie haben eine Abwasserstörung? Das Schmutz- oder Regenwasser läuft nicht mehr ordnungsgemäß von Ihrem Grundstück ab, dann können Sie uns gerne kontaktieren, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

    Die Zentralkläranlage ist unter Tel.: 02561/961610 zu erreichen.

    Für Störungen an Regeneinläufen in der Straße (das Regenwasser fließt nicht mehr ab), wenden Sie sich bitte an den städtischen Baubetriebshof.

    Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch online über Sag´s uns Ahaus melden.

    Für grundsätzliche Fragen zur Kanalisation und den Entwässerungsleitungen steht Herr Wigger Ihnen gerne zur Verfügung.

    Zum Thema Starkregenvorsorge hat die Verbraucherzentrale NRW Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, dies ist unter diesem Link abrufbar.

    Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf der Internetseite des Kreises Borken.

    Hier werden Sie auf diese Seite weitergeleitet: Klimafolgeanpassung.

    Ebenso hat das Land NRW hier: Starkregengefahrenhinweise in einer Übersicht zur Verfügung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentralklärwerk

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenkämpe 100

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02561 961610

    E-Mail: klaeranlage@ahaus.de

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtentwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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    Deutsch

    Sprache: de