Gesundheitszeugnis

    Vorgesehen zum Löschen - Gesundheitszeugnis

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Anmeldung und Ablauf
    • Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Hier finden Sie auch alle Information zur Anmeldung und zur Prüfung. 
    • Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Technologiezentrum Glehn über folgende Telefonnummer: 02182 850765.
    Infos zur Belehrung
    • Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
    • In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
    Wer benötigt eine Belehrung?

    Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel: 

    • Herstellen von Speiseeis
    • Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
    • Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
    • Belegen von Fischbrötchen
    • Anrichten von Buffets
    • Verkauf von Dönertaschen

    Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden. 

    Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.

    Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?

    Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Personalausweis / Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Gebühr 25 Euro

    Zahlungsarten: Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de