Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Der Stadtdienst Gesundheit der Klingenstadt Solingen hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Solingen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Ausstellen von Duplikaten:
Eine Ausstellung von Duplikaten, seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Wuppertal, ist nicht mehr möglich, da aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen keine vor dem 01.04.2012 ausgestellten Bescheinigungen gem. § 43 IfSG mehr vorliegen.
Duplikate für Belehrungen gem. 43 IfSG, die in den vergangenen 10 Jahren erfolgten, können Sie bei der Stadt Solingen erhalten.
Die zuständigen Ansprechpartner*innen erfahren Sie über den unten aufgeführten Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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