Glücksspiel veranstalten und vermitteln
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Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Spieltische oder andere Spiele nach § 33 d Gewerbeordnung sind Abarten der in Spielbanken aufgestellten Gerätschaften (Roulette, Baccarat, etc.).Es handelt sich aber trotz der Ähnlichkeiten um Geschicklichkeitsspiele, da die Spieler gute Chancen haben, den Spielausgang vorherzusagen. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamt Wiesbaden Postfach 18 20 65173 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 55 - 0 Fax: +49 (0)611 55 - 12141 E-Mail: info@bka.de vorliegt Ihre Aufstellung ist nur in Spielhallen und Spielcasinos nach entsprechender Erlaubniserteilung zulässig. Diese Erlaubnisse können formlos beantragt werden. Die Antragsprüfung ist gebührenpflichtig.
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 33 d Gewerbeordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zur Zeit gültigen Fassung) Spielverordnung (Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit - Fassung vom 27. Januar 2006 - BGBl. I Seite 280 - in der zurzeit gültigen Fassung) Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen Text der Spielverordnung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen