Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasseranlagen Genehmigung

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Jeder Anschluss eines Neubaus an die öffentliche Abwasseranlage muss vom Grundstückseigentümer beantragt und von der Stadt Radevormwald genehmigt werden. Der Entwässerungsantrag ist zweifach bei der Stadt einzureichen.

    Gemäß der Entwässerungssatzung (siehe unter Downloads) der Stadt Radevormwald müssen alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden (Anschluss- und Benutzungszwang). Dazu gehört neben dem anfallenden Schmutzwasser auch das auf bebauten oder befestigten Grundstücksflächen anfallende Regenwasser.

    Als befestigte Flächen gelten alle z.B. asphaltierte, plattierte oder gepflasterte Flächen.

    Auch die Flächen mit dem so genannten Ökopflaster gelten als befestigt und unterliegen dem Anschlusszwang. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich.

    Auch für einen nachträglichen Anschluss oder den Anschluss von baulichen Erweiterungen, sowie wesentlichen Änderungen einer bereits genehmigten Grundstücksentwässerung bedürfen der Genehmigung bzw. Zustimmung der Stadt.

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    Ansprechpartner

    Tiefbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlienstr. 26

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Formulare

    Hinweise für Radevormwald

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Entwässerungssatzung der Stadt Radevormwald

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de