Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasseranlagen Genehmigung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Versickerung in den Untergrund

    (Änderungen zum 01. Juli 2023)

    Das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Niederschlagswasser ist nach dem Wasserrecht Abwasser. Niederschlagswasser ist vordringlich vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.

    Für alle Einleitungen ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Der Betrieb einer Anlage/Einleitung ohne wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht zulässig.

    Neben dem Antragsvordruck  müssen die vorzulegenden Unterlagen nachweisen, dass die erforderlichen Versickerungsanlagen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen. Dies ist grundsätzlich gegeben, wenn die Anlage nach dem Merkblatt DWA A-138 bemessen ist. Die hierfür erforderliche Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes für den Boden (kf-Wert) ist im Regelfall durch Bohrungen vor Ort vorzunehmen (hydrogeologischen Gutachten). Die Unterlagen können durch Fachplaner erstellt werden.

    Größere Versickerungsanlagen, die eine (nicht standardisierte) Ingenieurplanung erfordern (z. B.  bei Hallen, Parkplätzen, Versorgungsmärkten u.ä.), sind individuell zu beantragen. Grundsätzlich sind hierfür über die v.g. Unterlagen hinaus zumindest ein Erläuterungsbericht sowie entsprechende Lagepläne, Quer- und Längsschnitte und ggfls. Angaben zur Verkehrsbelastung beizufügen. Es wird empfohlen, die Planung und den Umfang der vorzulegenden Unterlagen im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Gegenfalls können auch weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie der Betrieb einer Abwasseranlage zur Vorbehandlung und/oder eine Kanalnetzanzeige.

    Die Unterlagen sind in Papierform und zusätzlich auch in einer digitalen Version zu übermitteln.

    Einleitung in ein Gewässer

    Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann eine zusätzlich Abwasservorbehandlung erforderlich sein, die einer zusätzlichen Genehmigung bedarf.

    Auch eine Rückhaltung vor Einleitung bei bekannten hydraulischen Gewässerüberlastungen ist ggfl. zu berücksichtigen. Die Planung und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. In der Regel erfolgt auch eine Einbindung des Gewässerunterhaltungsträgers.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Die wasserrechtliche Erlaubnis ist über die zuständige Stadt/Gemeinde vorab zu beantragen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de