Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Jede Art von Aufbrüchen in öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Die Ausführung dieser Aufbrüche darf nur von konzessionierten Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. Ein Nachweis hierfür ist mit dem zu stellenden Antrag (s. Formulare) auf Aufbruch der Verkehrsflächen zu erbringen, z.B. Eintragung in die Handwerksrolle. Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist diese dem Tiefbauamt der Stadt Witten anzuzeigen. Hierauf erfolgt eine gemeinsame Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.

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    Ansprechpartner

    66.1.2 Sachgebiet Straßenunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    66.1.2 Sachgebiet Straßenunterhaltung

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    58453 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zurzeit 25,00 EUR pro Aufbruchantrag.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Antrag Aufbruchgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de