Ausbildungsförderung Bewilligung

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

    Der Bafögantrag kann auch online gestellt werden.

    Die Zuständigkkeit für die Bearbeitung liegt beim Märkischen Kreis. Die notwendigen Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises. Gerne drucken wir Ihnen auch die Antragsvordrucke aus und leiten diese an den Märkischen Kreis weiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 Jahre alt
    • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
    • Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

    Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de