Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Telefonisch erreichen Sie uns montags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.
Die Abteilung für Ausbildungsförderung im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn ist für die Bearbeitung der BAföG - Anträge von Schüler*innen zuständig. Informationen zum BAföG für Studierende und dem Meister-BAföG finden unter "Hinweise" sowie "Formulare und Links".
Voraussetzungen für das Schüler*innen-BAföG
Schüler*innen von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 10 haben einen Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG, sofern sie
- nicht bei den Eltern wohnen und verheiratet, geschieden oder mit Kind einen eigenständigen Haushalt führen oder
- die Ausbildungsstätte in zumutbarer Zeit vom Wohnsitz der Eltern nicht erreichbar ist.
Außerdem ist ein Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG gegeben für den Besuch von:
- Fachschulen
- Fachoberschulen
- Berufsfachschulen mit Berufsqualifikation
- Berufsaufbauschulen
- Abendhauptschulen
- Abendrealschulen
- Abendgymnasien
- Höhere Fachschulen
- Akademien und Kollegs
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person
- gegebenenfalls Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten und
- der Eltern
werden in der Regel auf den Bedarf angerechnet.
Die Leistung wird als Zuschuss gewährt und eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die antragstellende Person bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen werden im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen zu den dort genannten Service- und Öffnungszeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt
- Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
- Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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BAföG für Studierende
Studierende der Universität Bonn, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg St. Augustin, Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Augustin, Internationalen Fachhochschule Bad Honnef, Alanushochschule Bonn, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn reichen ihren Antrag auf Ausbildungsförderung ein beim:
Studierendenwerk Bonn
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Lennéstraße 3
53113 Bonn
Telefon: 0228 - 73 70 00
Fax: 0228 - 73 71 04
E-Mail: info@studierendenwerk-bonn.de
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Bonn unter "Formulare und Links".
Das Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründung zu erleichtern. Links mit weiteren Informationen hierzu finden sie ebenfalls unter "Formulare und Links".
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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