Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Wer erhält Wohngeld ?
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Ab sofort können Sie als Bürger den Wohngeldantrag (aktuell nur der Mietzuschuss als Erstantrag) auch online stellen. Diesen bieten wir bei den Onlinediensten der Stadt an. Der bisher verwendete PDF-Antrag musste aus Datensicherheitsgründen abgeschaltet werden. Die Verwendung dieses Vordrucks wird ausdrücklich vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Bei diesem Online-Antrag handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Antrag, damit Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen, es leichter haben. Es ist aber ein Service-Konto NRW notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:
Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:
- Mietvertrag,
- ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B.
Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Hinweise für Hörstel
Sie können sich Ihren Wohngeldanspruch anonym mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023
Stichwörter
Hinweise für Hörstel