Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngeldstelle. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen.
Erhöhter Antragseingang - BITTE BEACHTEN!
Aufgrund der Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) erhalten wir derzeit sehr viele Anträge und viele telefonische Anfragen. Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei mehreren Monaten. Wir möchten Sie deshalb bitten, keine Anfragen zum Status Ihres Antrags zu stellen. Auch Bestätigungen zum Posteingang sind aktuell nicht möglich.
Die Wohngeldstelle ist an folgenden Tagen telefonisch erreichbar:
dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr
Wenn Sie Ihren Antrag persönlich in der Wohngeldstelle abgeben möchten, vereinbaren Sie zu diesen Zeiten bitte telefonisch einen Termin:
Frau Brinkmann: 02363/107-288
Frau Heinze: 02363/107-313
Frau Wegner: 02363/107-245
Ihre Unterlagen und weitere Mitteilungen schicken Sie der Wohngeldstelle:
- per Mail an wohngeldstelle@stadt-datteln.de
- per Post an Stadt Datteln, Fachdienst Soziales/Wohngeld, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
- oder per Einwurf in den Hausbriefkasten
Weitere Informationen sowie Anträge finden Sie hier
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Datteln
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:
- Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere Mietvertrag, ggf. aktuelle Mietbescheinigung
Bei Eigentümern:
- Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden
- aktueller Grundsteuerbescheid
- Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, aktueller Rentenbescheid, aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld), Nachweis für Unterhaltszahlungen, Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. insbesondere Steuerbescheinigungen bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds)
Sonstige Nachweise (falls vorhanden):
- z.B. Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung
Formulare
Hinweise für Datteln
Voraussetzungen
Hinweise für Datteln
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen Gesamteinkommen, Miethöhe, monatliche Belastungen bei Wohneigentum usw.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Fristen
Kosten
Hinweise für Datteln
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023