Wohngeld

    Wohngeld

    Hinweise für Titz

    Beschreibung

    Hinweise für Titz

    Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten , erhalten wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind. Die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs berechnet Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert auf der Basis der sog. Wohngeldformel berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau den sog. Mietenstufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Titz - Bildung Sport Kultur Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 4

    52445 Titz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02463/659-22

    Fax: 02463/659-99

    E-Mail: hschumacher@gemeinde-titz.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Titz

    Formulare

    Hinweise für Titz

    Voraussetzungen

    Hinweise für Titz

    Um Wohngeld zu erhalten müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab: dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts der Anzahl der Personen die in Ihrem Haushalt leben Ihrer monatlichen Miete bzw. bei Eigentümern der monatlichen Belastung. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen in denen Wohnkosten bereits enthalten sind z. B.: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Einzelheiten , erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Titz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Titz

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dort erhalten Sie auch ein entsprechendes Antragsformular. In der Regel sind die Anträge auch online verfügbar. Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person zu stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Fristen

    Hinweise für Titz

    Kosten

    Hinweise für Titz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Titz

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verbessert bzw. verändert kann es zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet alle Änderungen die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Titz

    Links http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/wohngeld_broschuere_bf.pdf [http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/wohngeld_broschuere_bf.pdf]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de