Kampfmittel

    Kampfmittel

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Es werden noch heute in großem Umfang Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg in NRW gefunden. Den örtlichen Ordnungsbehörden (Städte und Gemeinden) obliegt die Pflicht, die Bevölkerung vor den von den Kampfmittel ausgehenden Gefahren zu schützen. Die Bezirksregierung Arnsberg steht den Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit speziell ausgebildetem Personal und entsprechender Technik zur Seite.  Die Beseitigung von Kampfmittel gliedert  sich in vier Abschnitte:

    • Luftbildauswertung
    • Kampfmitteldetektion/-ortung
    • Kampfmittelräumung
    • Kampfmittelvernichtung/endgültige Beseitigung

    Vor jedem größerem Eingriff in das Erdreich sowie jeder größeren Baumaßnahme ist ein Antrag auf eine Luftbildauswertung bei der zuständigen Ordnungsbehörde  zu stellen, damit die Luftbildauswertung erfolgen kann. Sofern die Auswertung der Luftbilder verdächtig ist, werden die weiteren Abschnitte zur Beseitigung von Kampfmitteln (Kampfmittelortung,- räumung und - vernichtung) durchgeführt.

    Bei einem Zufallsfund werden die Kampfmittel von speziell ausgebildeten Personal geborgen, entschärft und vernichtet. Falls Sie auf Ihrem Grundstück Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten usw.) handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerdienste und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    § 26 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz

    Kampfmittelverordnung des Landes NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de