Emissionserklärung nach BImSchV 11 Anerkennung
Emissionserklärung nach 11. BlmSchV anerkennen lassen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Frechen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen),
§§ 27 und 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen