Verkehrszeichen
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.
Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung vor Arbeitsaufnahme beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
- Aufstellen eines Baustellengerüstes
- Aufstellen eines Containers
- Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
- Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)
Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.
Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Ausgefülltes Antragsformular
Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Bad Honnef
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Straßenverkehrsordnung (verkehrsrechtliche Anordnung)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (Ausnahmegenehmigung)
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
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14 Tage vor Beginn der Arbeiten
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Baumaßnahmen ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem RSA21 Seminar erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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