Verkehrszeichen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen
Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO).
Dies kommt u.a. zum Tragen bei der
- Einrichtung von Ampeln in Kreuzungsbereichen;
- Ausweisung von Sackgassen;
- Anordnung von Halteverboten;
- Fahrbahnmarkierungen und
- Einrichtung von Bushaltestellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Dem Antrag ist eine formlose Darstellung des Sachverhaltes beizufügen.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Für die Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof sind die Anträge bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3653, 88-3618, 88-3692
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis