Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum - Erlaubnis
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Erlaubnis, da der öffentliche Verkehrsraum hierbei mehr als üblich in Anspruch genommen wird und andere Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum für die Dauer des Umzuges nicht benutzen können (§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung).
Anträge zur Durchführung eines Umzuges sind möglichst frühzeitig einzureichen, da vor der Genehmigung einige Dinge geklärt werden müssen. So wird zum Beispiel zunächst die Polizei als die für den fließenden Verkehr zuständige Behörde angehört. Unter Umständen sind umfangreiche verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich, damit der Umzug stattfinden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
Einen Antrag auf Genehmigung eines Umzuges mit folgenden Angaben:
- Anlass des Umzuges
- geplanter Zugweg
- Datum, Uhrzeit und Dauer des Umzuges
- geschätzte Anzahl der Teilnehmer
- Auflistung etwaiger Fahrzeuge und Wagen, die mitgeführt werden sollen
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
- 21,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Die Genehmigung für einen Umzug wird mit Auflagen und Bedingungen versehen, die für den ordnungsgemäßen Ablauf des Umzuges erforderlich sind. Schon vor der Antragstellung sollte deshalb beim Ordnungsamt nachgefragt werden, mit welchen Auflagen ein Veranstalter rechnen muss.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hürth