Verkehrszeichen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Lichtzeichenanlagen - so die Bezeichnung in der Straßenverkehrsordnung, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Ampel oder Lichtsignalanlagen - gehören zu den Verkehrseinrichtungen und sind eine wichtige betriebliche Einrichtung zur Erhöhung von Sicherheit und Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr.
Bei den Lichtsignalanlagen unterscheidet man Anlagen zur Regelung von Straßenkreuzungen sowie Anlagen zur Regelung besonderer Fälle (z.B.: Engstellen, Baustellen oder Fahrstreifensignalisierungen wie sie oft auch auf Autobahnen anzutreffen sind).
Zu den Lichtsignalanlagen zählen auch Anlagen, die dem Schutz der Fußgänger dienen (Fußgängerbedarfsanlagen).
Im Stadtgebiet von Langenfeld gibt es insgesamt 60 Lichtzeichenanlagen.
50 von diesen Anlagen (an Bundes- und Landesstraßen) liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenbau NRW (Straßenmeisterei Velbert, Tel.: 02053-9814-0).
Die technische Betreuung der anderen 10 (an Gemeindestraßen) erfolgt durch die Stadt Langenfeld.
Eine regelmäßige Wartung dieser hoch technisierten Einrichtungen ist zwar selbstverständlich, zu Störungen durch Einflüsse unterschiedlicher Art kann es jedoch immer wieder kommen. Sehr hilfreich sind deshalb auch Hinweise von interessierten Bürgern/innen.
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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