Umweltzone Einrichtung

    Ausnahmegenehmigung Umweltzone

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Bereits seit 15.02.2009 gelten in den Wuppertaler Umweltzonen Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Umweltplakette. Nach der Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf gilt das Fahrverbot ab dem 01.03.2011 auch für Fahrzeuge mit roter Umweltplakette und ab dem 01.07.2014 für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Damit benötigen auch diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, falls die Umweltzonen aus wichtigen Gründen befahren werden müssen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verkehrslenkung und Ausnahmegenehmigungen 104.11

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Der Antrag kann auch per Fax oder auf dem Postweg, mit den benötigten Unterlagen und einer Unterschrift, beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

    Wegen des Coronavirus z.Z. keine Bürgervorsprachen möglich !!!!!

    Es werden nur schriftliche Anträge bearbeitet !!

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Straßenverkehrsordnung und Bundesimmissionsschutzgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Zwischen 10,00 und 100,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    ROSENMONTAG GESCHLOSSEN !!!!!!!!!!!!!!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de