Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung als Rückkehrer
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung als Rückkehrer
Hinweise für Münster
Beschreibung
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Stadt Münster - Bundestagswahl
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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