Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Plettenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 ff. Hebammengesetz

    §§ 43, 44 HebStPrV

    § 10 Bundesvertriebenengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de