Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Beverungen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 ff. Hebammengesetz
§§ 43, 44 HebStPrV
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen