Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung
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Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 ff. Hebammengesetz
§§ 43, 44 HebStPrV
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen