Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis Kommunalwahl berichtigen lassen

    Sie erfahren Näheres zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Kommunalwahl.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Wahlamt der Stadt Witten Marktstr. 16 58449 Witten Sitzungszimmer 1 Email: Wahlamt@stadt-witten.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

    Kontakt

    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen beziehungsweise bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Voraussetzungen

    Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:

    • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Kommunalwahl läuft folgendermaßen ab:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Beschwerde eingelegt werden.

    Fristen

    20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa eine Woche

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de