Reisepass Änderung

    Reisepass Änderung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Nachdem die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder seit dem 01.11.2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt hat, hat dieser Pass seit 01.03.2017 nun sein äußeres Erscheinungsbild geändert. Der Chip im ePass enthält weiterhin die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

    Statusabfrage für bestellte Reisepässe
    Bei der Bestellung Ihres Reisepasses wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.

    Wird ein Visum benötigt?
    Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass und/oder ein Visum benötigen, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Sind Sie
      • verheiratet,
        benötigen Sie zusätzlich das aktuelle Familienstammbuch
        • Personen, die vor dem 01.01.1958 geheiratet haben, benötigen eine aktuelle Heiratsurkunde
      • ledig,
        benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde
      • geschieden oder verwitwet,
        benötigen Sie eine aktuelle Familienbuchabschrift.
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Die ortsansässigen Fotografen sind hierüber informiert.
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt grundsätzlich:
      • beide Elternteile müssen den Antrag stellen
      • mindestens ein Elternteil muss zusammen mit dem Kind zum Bürgerservice kommen und eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mitbringen
      • ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z.B. Vorlage eines Beschlusses des Familien- oder Vormundschaftsgerichtes)

    Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Reisepasses nicht möglich ist.

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Ausstellung für Personen unter 24 Jahre: 37,50 Euro. 
    • Ausstellung für Personen über 24 Jahre: 70,00 Euro. 
    • Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro
    • Sollte die übliche Wartezeit auf den ePass nicht mehr ausreichen, besteht die Möglichkeit innerhalb von 72 Stunden einen Express-Pass zu beantragen. Die Mehrkosten hierfür betragen 32,00 Euro.
    • Änderung der Wohnortangabe: gebührenfrei

    Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de