Reisepass Änderung

    Reisepass Änderung

    Hinweise für Burscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.Voraussetzung für die Beantragung eines Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung von Reisepasses ist das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.Expressreisepass Bitte planen Sie ein, dass es in der Regel ca. drei bis fünf Wochen dauern kann, bis Ihr neuer Reisepass vorliegt. In den Ferienzeiten kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Diese sind abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin, die die Pässe erstellt. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, den Reisepass gegen eine zusätzliche Gebühr als Expresspass bei der Bundesdruckerei zu bestellen. Die Lieferung eines Expresspasses erfolgt von dort in der Regel innerhalb weniger Werktage.Abholung des Reisepasses Zur Abholung ist der bisherige Reisepass mitzubringen. Mit der elektronischen Statusabfrage können Sie in Erfahrung bringen, ob das Dokument abgeholt werden kann. Bei der Beantragung des Reisepasses wird Ihnen auf Wunsch ein Informationsblatt ausgehändigt, auf dem die Nummer des Dokuments angegeben ist. Diese Nummer ist bei der Statusabfrage einzugeben.Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist ohne Termin möglich: Täglich zu den Öffnungszeiten (nicht mittwochs). Keine Abholung zwischen 12:00 und 13:00 Uhr möglich.Verlust des Reisepasses Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Für die Beantragung eines Reisepasses werden benötigt:aktuelles biometrisches Passbild (maximal 6 Monate)nach Möglichkeit Geburtsurkunde bzw. nach einer Eheschließung die Heiratsurkunde im Originalbisheriger Personalausweis oder Reisepass (insofern vorhanden)Bei Personen unter 18 Jahren wird zusätzlich benötigt:die Anwesenheit des Kindes ist bei der Beantragung zwingend erforderlichdie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis/ Reisepass oderaktuellen Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigtenfalls vorhanden, bisheriger Kinderausweis/ Kinderreisepass Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Sie können sich NICHT vertreten lassen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Passgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Burscheid

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    37,50 € Reisepass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)60,00 € Reisepass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)22,00 € Zuschlag für 48 Seiten ab 24 Jahre12,00 € Zuschlag für 48 Seiten bis 24 Jahre32,00 € Zuschlag per Express26,00 € vorläufiger Reisepass

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten zur Ausstelllung eines Reisepasses/Ausweises

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de