Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Sie haben sich entschlossen zu heiraten? Dann sind Sie beim Standesamt Unna herzlich willkommen. Doch bevor der Eheschließungstermin festgelegt werden kann, müssen Sie eine rechtliche Anmeldung der Eheschließung vornehmen.

    Anmeldung der Eheschließung
    Die Anmeldung der Eheschließung ersetzt seit dem 1. Juli 1998 die Bestellung des Aufgebots. Nach wie vor ist es notwendig, eine Prüfung durchzuführen, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Ehe rechtmäßig geschlossen werden darf. Lediglich der öffentliche Aushang, dass eine Ehe geschlossen werden soll, ist weggefallen. Die Anmeldung zur Eheschließung wird bei dem Standesamt vorgenommen, wo beide oder einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann in jedem Ort in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.

    Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns!

    Die Eheschließung
    Die Eheschließung findet im Trauzimmer im Gebäude des Standesamtes statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Ambiente-Trauung in verschiedenen historischen Gebäuden der Stadt Unna durchzuführen. Angeboten werden in Absprache mit den Hauptnutzern der jeweiligen Gebäude:

    • Nicolaihaus
    • Zentrum für Internationale Lichtkunst im zib (Säulenkeller)

    Eheschließungen werden Dienstag bis Freitag durchgeführt und zusätzlich 1 Mal monatlich Samstags zu festgelegten Terminen.

    Die Samstags-Trauungen finden im Trauzimmer des Standesamtes, Klosterstraße 12, statt. Details und Kosten können bei der Beratung bzw. Anmeldung zur Eheschließung besprochen werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung
    Die erforderlichen Unterlagen hängen von den persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Paares ab. Deshalb kann keine allgemein gültige Auflistung erfolgen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab telefonisch oder per E-Mail beim zuständigen Standesamt zu informieren. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Anmeldung ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss.

    Insbesondere für ausländische Staatsangehörige gilt, dass ohne die Vorlage eines Reisepasses aus dem Heimatland keine Anmeldung zur Eheschließung möglich ist.  Weiterhin ist für jeden Verlobten eine erweiterte Meldebescheinigung seiner zuständigen Meldebehörde vorzulegen. Diese sollte am Tag der Anmeldung nicht älter als ca. 1 Woche sein. Welches Urkundendokument vorzulegen ist, hängt u.a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit und noch weiteren Faktoren ab (z.B. ob jemand als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder welche heimatrechtlichen Vorschriften zu beachten sind). Für Personen, die in Deutschland geboren wurden, ist immer eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters mit allen Hinweisen notwendig. Die Ablichtung bekommt man beim Geburtsstandesamt.
    Für Personen, die in Unna geboren wurden, erübrigt sich die vorherige Ausstellung der Urkunde, da das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung direkt Einsicht im Geburtsregister nehmen kann.

    Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt, welche Dokumente speziell für Sie erforderlich sind!

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Unna

    Nach den gesetzlichen Vorgaben fallen für die Grundgebühr und Ausstellung der Eheurkunde mindestens 50 Euro an. Je nach Prüfungsaufwand werden höhere Gebühren fällig.  Es können noch weitere Kosten für den Kauf eines Familienstammbuches oder für die Auswahl des Trauortes dazukommen. In Einzelfällen fallen zusätzliche Gebühren für Namenserklärungen oder eidesstattliche Versicherungen an.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de