Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der grundsätzlich beide Verlobten erscheinen sollten und einige wichtige Unterlagen (siehe Details) mitbringen müssen. Ansonsten kann der andere Partner bevollmächtigt werden. Sie wird von einem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann an jedem Ort der Bundesrepublik stattfinden.

    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Termin zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ein "Ehehindernis" entgegensteht.

    Sie sollten sich frühzeitig anmelden, um Ihren Wunschtermin zu erhalten. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von sechs Monaten heiraten. Sollte es Ihnen nicht auf einen Wunschtermin ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine.

    Die Eheschließung ist von Dienstag bis Freitag an verschiedenen Orten zu feststehenden Terminen innerhalb von Herne möglich, und zwar

    • im Rathaus Herne
    • im Rathaus Wanne ( hier sind zur Zeit keine Trauungen möglich )
    • im Schloss Strünkede (Aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen im Schloss Strünkede kann es im Schlosshof zu Aufbaumaßnahmen kommen, die mit   Lärmbelästigungen verbunden sein können. Reparatur- oder Baumaßnahmen sind nicht auszuschließen und auch kurzfristig möglich.)
    • im Parkhotel Herne (Trauungen in regelmäßigen Abständen am Freitag und Samstag).

    Einmal im Monat werden Eheschließungstermine am Samstag im Herner Rathaus angeboten, zumeist am 2. Samstag.

    Die Kosten für eine Eheschließung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob eine Namenserklärung abgegeben wird. Nähere Informationen zu den Kosten erhalten Sie auf dieser Seite im Abschnitt "Kosten/Gebühren". 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/3.1 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1634

    Fax: 02323 16-12339227

    E-Mail: standesamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

    Wenn ...

    • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind
    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind
    • Niemand bereits verheiratet war
    • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Herne haben und in Herne geboren sind

    ..., dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Herne ist, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als zwei Wochen sein
    2. Wenn Sie nicht in Herne geboren sind eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters mit Hinweisen (wenn Sie im Inland geboren sind) oder wenn Sie im Ausland geboren sind eine Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
    3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
      einen Nachweis der letzten Eheschließung mit aktueller Namensführung (Eheurkunde) und einen Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges  Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).

    Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Herne aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück; ist die geforderte Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    • jemand besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • jemand ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    • jemand ist adoptiert
    • jemand hat mehrere Vorehen
    • jemand ist im Ausland geschieden worden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de