Heirat
Beschreibung
Hinweise für Herne
Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der grundsätzlich beide Verlobten erscheinen sollten und einige wichtige Unterlagen (siehe Details) mitbringen müssen. Ansonsten kann der andere Partner bevollmächtigt werden. Sie wird von einem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann an jedem Ort der Bundesrepublik stattfinden.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Termin zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ein "Ehehindernis" entgegensteht.
Sie sollten sich frühzeitig anmelden, um Ihren Wunschtermin zu erhalten. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von sechs Monaten heiraten. Sollte es Ihnen nicht auf einen Wunschtermin ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine.
Die Eheschließung ist von Dienstag bis Freitag an verschiedenen Orten zu feststehenden Terminen innerhalb von Herne möglich, und zwar
- im Rathaus Herne
- im Rathaus Wanne ( hier sind zur Zeit keine Trauungen möglich )
- im Schloss Strünkede (Aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen im Schloss Strünkede kann es im Schlosshof zu Aufbaumaßnahmen kommen, die mit Lärmbelästigungen verbunden sein können. Reparatur- oder Baumaßnahmen sind nicht auszuschließen und auch kurzfristig möglich.)
- im Parkhotel Herne (Trauungen in regelmäßigen Abständen am Freitag und Samstag).
Einmal im Monat werden Eheschließungstermine am Samstag im Herner Rathaus angeboten, zumeist am 2. Samstag.
Die Kosten für eine Eheschließung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob eine Namenserklärung abgegeben wird. Nähere Informationen zu den Kosten erhalten Sie auf dieser Seite im Abschnitt "Kosten/Gebühren".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Wenn ...
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind
- Niemand bereits verheiratet war
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Herne haben und in Herne geboren sind
..., dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wenn der Hauptwohnsitz nicht Herne ist, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als zwei Wochen sein
- Wenn Sie nicht in Herne geboren sind eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters mit Hinweisen (wenn Sie im Inland geboren sind) oder wenn Sie im Ausland geboren sind eine Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
- Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
einen Nachweis der letzten Eheschließung mit aktueller Namensführung (Eheurkunde) und einen Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).
Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Herne aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück; ist die geforderte Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- jemand besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- jemand ist nicht im Bundesgebiet geboren
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder
- jemand ist adoptiert
- jemand hat mehrere Vorehen
- jemand ist im Ausland geschieden worden
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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