Eheschließung
Hinweise für Lichtenau
Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z. B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.
Trauungen werden im
Lichtenauer Rathaus
Chorherrenstube der Klosteranlage Dalheim
Historischen Spieker in Atteln
Heimathaus Kleinenberg
angeboten. Trauungen werden zu den Öffnungszeiten und zusätzlich an jedem ersten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchgeführt.
Hier erhalten Sie einen Eindruck von den Räumlichkeiten, in denen Trauungen angeboten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:
ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden
Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lichtenau
Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Hinweise für Lichtenau
Anmeldung bei deutschen Verlobten 40,00 EUR
Anmeldung bei einem/zwei ausländischen Verlobten 66,00 EUR
Gebühren für Urkunden (erste/jede weiter gleiche Urkunde) 10,00 EUR/5,00 EUR
Weitere Gebühren können im Einzelfall entstehen.
Zusatzgebühren
für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten: 66,00 EUR
für Eheschließungen außerhalb der Diensträume der Verwaltung Lichtenau: 75,00 EUR
ggf. Mietkosten für die jeweilige Lokalität (aktuelle Preise auf Anfrage im Bürgerbüro/Standesamt)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Eine Anmeldung der Eheschließung im Standesamt der Energiestadt Lichtenau ist ausschließlich mit Termin möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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