Eheschließung

    Eheschließung

    Hinweise für Lichtenau

    Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.

    Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z. B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.

    Trauungen werden im

    • Lichtenauer Rathaus

    • Chorherrenstube der Klosteranlage Dalheim

    • Historischen Spieker in Atteln

    • Heimathaus Kleinenberg


    angeboten. Trauungen werden zu den Öffnungszeiten und zusätzlich an jedem ersten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchgeführt.

    Hier erhalten Sie einen Eindruck von den Räumlichkeiten, in denen Trauungen angeboten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

    Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:

    • ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

    • Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen

    • eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden

    Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    • Anmeldung bei deutschen Verlobten  40,00 EUR

    • Anmeldung bei einem/zwei ausländischen Verlobten  66,00 EUR

    • Gebühren für Urkunden (erste/jede weiter gleiche Urkunde)  10,00 EUR/5,00 EUR

    Weitere Gebühren können im Einzelfall entstehen.

    Zusatzgebühren

    • für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten:  66,00 EUR

    • für Eheschließungen außerhalb der Diensträume der Verwaltung Lichtenau:  75,00 EUR

    • ggf. Mietkosten für die jeweilige Lokalität (aktuelle Preise auf Anfrage im Bürgerbüro/Standesamt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Eine Anmeldung der Eheschließung im Standesamt der Energiestadt Lichtenau ist ausschließlich mit Termin möglich.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de