Eheschließung
Heirat
Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Im Standesamt Rheda-Wiedenbrück wurden in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.07.2024 insgesamt 27 Ehen geschlossen, keine Geburten und 39 Sterbefälle beurkundet. Nachfolgend sind nur die Personenstandsfälle aufgeführt, zu denen die Beteiligten bzw. die Anhörigen Ihr Einverständnis gegeben haben.
Geburten:
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Eheschließungen:
- Alexander Giesbrecht und Lisa Marie Bade
- Denis Getmann und Laura Dreichel
- Kevin Pilch und Nora El Kadam
- Maximilian Wurzinger und Julia Kaiser
- Mark Juretko und Lena Fornefeld
Sterbefälle:
- Detlev Axel Klamert
- Eva Maria Niemann
- Lilli Esch, geb. Bigalke
- Heinrich Boxel-Peitz
- Gerd Helmut Stricker
- Hans Willi Berger
- Sigrid Maria Westhoff, geb. Klenner
- Inge Pannenberg, geb. Kroll
- Maria Rita Anna Hornberger
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:
- Personenstand,
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Verwaltungsgebühr für die
Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40;
Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66;
Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40;
Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120;
Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40
Weitere Informationen
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück