Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Laer
Die Anmeldung der Eheschließung
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.
Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt.
Sind beide Erklärende aus wichtigen Gründen verhindert, sich persönlich anzumelden, gibt das Standesamt Auskunft zum weiteren Verfahren.
Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Laer wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Laer heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns Ihre Unterlagen übersenden.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, die sie zur Anmeldung mitbringen. Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrem persönlichen Fall benötigt werden, sprechen Sie bitte vorab mit der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten ab.
Zu folgenden Zeiten können Sie sich bei uns trauen lassen:
Montag bis Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Die Gemeinde Laer bietet auch an jedem 1. Samstag im Monat Trauungen an. Bitte sprechen Sie die Uhrzeit mit dem Standesamt ab! Hinweis: Für die Trauungen am Freitagnachmittag und am Samstagvormittag wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 66,00 € erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerdienste und ordnende Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02554 910-0
Fax: 02554 910-700
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Laer
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung
Personalausweis oder Reisepass
Auszug aus dem Geburtenregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Diese ist aber nur dann notwendig, wenn Sie nicht in Laer gemeldet sind.
Bei Auslandsbeteiligung oder erneuter Eheschließung sprechen Sie bitte vorher ab, welche Nachweise und Urkunden erforderlich sind.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Laer
Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Hinweise für Laer
Personenstandsurkunde (erste Ausfertigung): 10,00 EUR
Personenstandsurkunde (jede weitere Ausfertigung): 5,00 EUR
Trauung – beide Brautleute deutsch: 40,00 EUR
Trauung – einer/beide Ausländer: 66,00 EUR
Optional - Familienstammbuch DIN A4: 35,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Laer
Die eingereichten Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen