Eheschließung

    Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Laer

    Die Anmeldung der Eheschließung

    Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.
    Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt.
    Sind beide Erklärende aus wichtigen Gründen verhindert, sich persönlich anzumelden, gibt das Standesamt Auskunft zum weiteren Verfahren.


    Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Laer wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Laer heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns Ihre Unterlagen übersenden.
    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, die sie zur Anmeldung mitbringen. Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrem persönlichen Fall benötigt werden, sprechen Sie bitte vorab mit der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten ab.

    Zu folgenden Zeiten können Sie sich bei uns trauen lassen:

    Montag bis Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Die Gemeinde Laer bietet auch an jedem 1. Samstag im Monat Trauungen an. Bitte sprechen Sie die Uhrzeit mit dem Standesamt ab! Hinweis: Für die Trauungen am Freitagnachmittag und am Samstagvormittag wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 66,00 € erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerdienste und ordnende Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenhoek 1

    48366 Laer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02554 910-0

    Fax: 02554 910-700

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Laer

    Notwendige Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Auszug aus dem Geburtenregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
      Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.

    • Aufenthaltsbescheinigung
      Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Diese ist aber nur dann notwendig, wenn Sie nicht in Laer gemeldet sind.

    Bei Auslandsbeteiligung oder erneuter Eheschließung sprechen Sie bitte vorher ab, welche Nachweise und Urkunden erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Laer

    Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Laer

    • Personenstandsurkunde (erste Ausfertigung): 10,00 EUR

    • Personenstandsurkunde (jede weitere Ausfertigung): 5,00 EUR

    • Trauung – beide Brautleute deutsch: 40,00 EUR

    • Trauung – einer/beide Ausländer: 66,00 EUR

    • Optional - Familienstammbuch DIN A4: 35,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laer

    Die eingereichten Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de